Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Kevo‘s Pizza – Pizza-Catering & Foodtruck
Kevo‘s Pizza – Kevin Michael Roznyak, Birkenweg 2/6, 7321 Lackendorf, Österreich
UID-Nr.: ATU[DEINE UID-NUMMER]
E-Mail: kevospizza@gmx.at
Telefon: 0676 5836670
Stand: 01.10.2026
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- Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Kevo‘s Pizza - insbesondere für Pizza-Catering mit Foodtruck, mobilem Pizzaofen sowie für Catering mit Aufbau vor Ort.
1.2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit im jeweiligen Angebot oder Auftrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
1.3. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder in der Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.
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- Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Kevo‘s Pizza erstellt Angebote auf Grundlage der vom Kunden bekannt gegebenen Informationen. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungsdatum, Veranstaltungsort, Gästeanzahl, gewünschter Leistungsumfang und Veranstaltungsdauer.
2.2. Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt und Kevo‘s Pizza die Buchung bestätigt.
2.3. Die Annahme kann insbesondere schriftlich oder in Textform erfolgen, beispielsweise per E-Mail, WhatsApp oder über andere vereinbarte Kommunikationswege.
2.4. Ein Veranstaltungstermin gilt erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch Kevo‘s Pizza als verbindlich reserviert.
2.5. Änderungen des Auftrags nach erfolgter Bestätigung bedürfen der Zustimmung von Kevo‘s Pizza.
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- Leistungsumfang
3.1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
3.2. Je nach Vereinbarung kann die Leistung insbesondere umfassen:
* Anfahrt mit dem Foodtruck
* Aufstellung und Inbetriebnahme des Foodtrucks
* Aufbau einer mobilen Pizza- bzw. Cateringstation
* Zubereitung und Ausgabe von Pizza
* Bereitstellung von Personal
* vereinbarte Zusatzspeisen und/oder Getränke
* Abbau der Cateringstation
* Reinigung der unmittelbar von Kevo‘s Pizza genutzten Arbeitsbereiche im üblichen Umfang
3.3. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurden, sind nicht Bestandteil des vereinbarten Preises und können gesondert verrechnet werden.
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- Gästeanzahl
4.1. Die bei der Buchung vereinbarte Gästeanzahl bildet die Grundlage für die Planung und Kalkulation der Veranstaltung.
4.2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen der erwarteten Gästeanzahl möglichst frühzeitig mitzuteilen.
4.3. Eine Erhöhung der Gästeanzahl ist nur nach vorheriger Abstimmung und vorbehaltlich ausreichender Kapazitäten möglich.
4.4. Sofern im Angebot eine Mindestgästeanzahl oder ein Mindestumsatz vereinbart wurde, ist dieser unabhängig von der tatsächlich erschienenen Gästeanzahl maßgeblich.
4.5. Eine nachträgliche Reduktion der Gästeanzahl führt grundsätzlich nicht automatisch zu einer Reduktion des ursprünglich vereinbarten Auftragswertes, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
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- Preise
5.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
5.2. Sofern im Angebot nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise inklusive der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.3. Zusatzkosten können insbesondere entstehen für:
* zusätzliche Anfahrten
* zusätzliche Cateringstunden
* zusätzlich benötigtes Personal
* zusätzliche Speisen oder Leistungen
* außergewöhnlich erschwerte Auf- oder Abbauarbeiten
* besondere technische Anforderungen
* Park- oder Zufahrtsgebühren
* sonstige vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen
5.4. Soweit möglich, werden zusätzliche Kosten vor deren Entstehung mit dem Kunden abgestimmt.
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- Anfahrt und Zufahrt
6.1. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Veranstaltungsort für den Foodtruck bzw. die eingesetzten Fahrzeuge erreichbar ist.
6.2. Der Kunde hat Kevo‘s Pizza rechtzeitig über besondere örtliche Gegebenheiten zu informieren, insbesondere über:
* enge Zufahrten
* Höhen- oder Gewichtsbeschränkungen
* Baustellen
* Zufahrtsverbote
* nicht befestigte oder schwer befahrbare Zufahrten
* Stufen oder sonstige Hindernisse
* besondere Vorgaben der Location
6.3. Der vereinbarte Stellplatz muss ausreichend groß, sicher und für den Betrieb des Foodtrucks bzw. der Cateringstation geeignet sein.
6.4. Erforderliche Genehmigungen für den Veranstaltungsort sind, soweit sie in den Verantwortungsbereich des Kunden fallen, vom Kunden einzuholen.
6.5. Zusätzliche Kosten oder Mehraufwand aufgrund nicht bekannt gegebener örtlicher Gegebenheiten können dem Kunden verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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- Strom, Wasser und sonstige Infrastruktur
7.1. Sofern im Angebot vereinbart, stellt der Kunde die erforderliche Infrastruktur zur Verfügung.
7.2. Vom Kunden bereitgestellte Stromanschlüsse müssen für die vereinbarte Nutzung geeignet und funktionsfähig sein.
7.3. Besondere technische Anforderungen werden vor der Veranstaltung vereinbart.
7.4. Sofern Kevo‘s Pizza Stromversorgung, Wasser oder sonstige Infrastruktur bereitstellen muss, ist dies vorab zu vereinbaren und kann zusätzliche Kosten verursachen.
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- Aufbau und Abbau
8.1. Neben dem Einsatz des Foodtrucks bietet Kevo‘s Pizza auch Catering mit Aufbau einer mobilen Pizza- bzw. Cateringstation vor Ort an.
8.2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der vereinbarte Aufbauort zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und für den Aufbau geeignet ist.
8.3. Verzögerungen, die durch den Kunden, die Location oder andere von Kevo‘s Pizza nicht zu vertretende Umstände verursacht werden, können die tatsächlich zur Verfügung stehende Cateringzeit entsprechend verkürzen.
8.4. Außergewöhnlicher zusätzlicher Aufwand beim Aufbau oder Abbau kann gesondert verrechnet werden, sofern dieser bei Angebotslegung nicht vorhersehbar war.
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- Cateringdauer
9.1. Die vereinbarte Cateringdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Buchungsbestätigung.
9.2. Eine Verlängerung der Cateringzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung von Kevo‘s Pizza und vorbehaltlich der Verfügbarkeit möglich.
9.3. Zusätzlich vereinbarte Cateringzeit wird entsprechend dem vereinbarten Preis bzw. Stundensatz verrechnet.
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- Stornierung durch den Kunden
10.1. Eine Stornierung ist Kevo‘s Pizza möglichst frühzeitig schriftlich oder in Textform mitzuteilen.
10.2. Bei einer freiwilligen Stornierung durch den Kunden gelten, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Rechte, folgende vereinbarte Stornobedingungen:
- a) Stornierung mehr als 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin 30 % des vereinbarten Auftragswertes.
- b) Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin
Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Auftragswertes vereinbart.
- c) Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor dem Veranstaltungstermin
Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 75 % des vereinbarten Auftragswertes vereinbart.
- d) Stornierung am Veranstaltungstag
Es wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % des vereinbarten Auftragswertes vereinbart.
10.3. Die Stornogebühr berücksichtigt insbesondere den für Kevo‘s Pizza entstehenden Planungs- und Organisationsaufwand, die Reservierung des Veranstaltungstermins, die Personalplanung, die Warenplanung und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Auftrag.
10.4. Dem Kunden bleibt, soweit gesetzlich zulässig, der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
10.5. Gesetzliche Rücktritts- oder Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
10.6. Soweit ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht und vom Kunden wirksam ausgeübt wird, fällt hierfür keine Stornogebühr an.
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- Keine Anzahlung
11.1. Kevo‘s Pizza verlangt grundsätzlich keine Anzahlung, sofern im individuellen Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
11.2. Die Abrechnung erfolgt nach Durchführung der Veranstaltung bzw. entsprechend den im Angebot vereinbarten Zahlungsbedingungen.
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- Rechnungsstellung und Zahlung
12.1. Die Rechnung ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.
12.2. Sofern auf der Rechnung keine abweichende Zahlungsfrist angegeben ist, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen.
12.3. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlich vorgesehenen Ansprüche auf Ersatz notwendiger Betreibungskosten.
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- Wetter und Veranstaltungen im Freien
13.1. Bei Veranstaltungen im Freien ist der Kunde dafür verantwortlich, einen geeigneten und sicheren Veranstaltungsort bzw. eine geeignete Ausweichmöglichkeit bereitzustellen.
13.2. Der Betrieb des Foodtrucks, Pizzaofens oder anderer Geräte kann bei gefährlichen Wetterbedingungen, insbesondere bei starkem Wind, Gewitter, Starkregen oder vergleichbaren Umständen, eingeschränkt oder eingestellt werden.
13.3. Die Sicherheit von Gästen, Mitarbeitern und Dritten hat in solchen Situationen Vorrang.
13.4. Sollte eine sichere Durchführung aufgrund von Wetterbedingungen außerhalb des Einflussbereichs von Kevo‘s Pizza nicht möglich sein, werden sich beide Seiten um eine angemessene Lösung bemühen.
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- Lebensmittel, Allergien und Unverträglichkeiten
14.1. Kevo‘s Pizza verarbeitet Lebensmittel entsprechend den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
14.2. Der Kunde hat bekannte Allergien, Lebensmittelunverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen rechtzeitig vor der Veranstaltung mitzuteilen.
14.3. Trotz sorgfältiger Arbeitsweise kann bei der Zubereitung in einer mobilen Cateringumgebung ein unbeabsichtigter Kontakt zwischen verschiedenen Zutaten nicht vollständig ausgeschlossen werden.
14.4. Eine vollständige Allergenfreiheit kann daher nicht garantiert werden.
14.5. Bei schweren Allergien ist eine vorherige individuelle Abstimmung mit Kevo‘s Pizza erforderlich.
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- Mitwirkungspflichten des Kunden
15.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
15.2. Dazu gehören insbesondere:
* Veranstaltungsort
* Veranstaltungsdatum und -zeit
* Gästeanzahl
* Zufahrts- und Stellplatzinformationen
* Ansprechpartner vor Ort
* besondere örtliche Gegebenheiten
* gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen
* besondere Anforderungen der Location
15.3. Nachteile und zusätzliche Kosten, die aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben entstehen, können dem Kunden verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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- Beschädigungen und außergewöhnliche Verschmutzungen
16.1. Der Kunde haftet für Schäden an Foodtruck, Pizzaofen, Geräten oder sonstiger Ausstattung von Kevo‘s Pizza, die durch den Kunden selbst, seine Gäste oder von ihm beauftragte Personen vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden.
16.2. Eine normale, mit dem Cateringbetrieb verbundene Verschmutzung ist mit dem vereinbarten Preis abgegolten.
16.3. Außergewöhnliche Verschmutzungen oder Beschädigungen können gesondert verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
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- Haftung
17.1. Kevo‘s Pizza haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17.2. Für Schäden, die durch vom Kunden oder von Dritten bereitgestellte Einrichtungen, Stromanschlüsse, Zufahrten oder sonstige Infrastruktur verursacht werden, haftet Kevo‘s Pizza nur, soweit ein entsprechendes Verschulden vorliegt.
17.3. Für persönliche Gegenstände des Kunden oder seiner Gäste wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
17.4. Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Fälle zwingender gesetzlicher Haftung.
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- Höhere Gewalt
18.1. Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs von Kevo‘s Pizza, die eine Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich oder unzumutbar machen, gelten als höhere Gewalt.
18.2. Dazu zählen insbesondere außergewöhnliche Natur- und Wetterereignisse, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsstörungen, Feuer, Stromausfälle sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.
18.3. Im Falle höherer Gewalt wird Kevo‘s Pizza den Kunden möglichst rasch informieren und sich um eine angemessene Lösung bemühen.
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- Datenschutz
19.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.
19.2. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Kevo‘s Pizza zu entnehmen.
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- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1. Es gilt österreichisches Recht, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
20.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
20.3. Gegenüber Unternehmern gilt, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Kevo‘s Pizza als Gerichtsstand.
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- Schlussbestimmungen
21.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
21.2. Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder in der Buchungsbestätigung gehen diesen AGB vor.
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Kevo‘s Pizza – Kevin Michael Roznyak, Birkenweg 2/6, 7321 Lackendorf, Österreich
UID-Nr.: ATU83645227
Stand: 01.10.2026
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